Baubegleitung

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)

Beim Hausbau und Wohnungsbau ist mehr als nur ein guter Rat gefordert!

Eine professionelle Baubegleitung bietet beste Prävention gegen Baumängel.

Durch unsere Sichtkontrollen wird die Konformität der Bauausführung mit den Planungsunterlagen, den technischen Bau- und Ausschreibungsunterlagen überprüft. Sie erhalten auf Wunsch einen schriftlichen Bericht mit allen Feststellungen; wichtige Details werden auf Wunsch im Bild dokumentiert.

Mögliche Leistungen:

  • Prüfung von Vertrags- und Planungsunterlagen
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Detailausbildungen
  • Überwachung der Mangelbeseitigung
  • Teil- und Endabnahmen

Hinweis:

Es sollten „technisch wichtige Bautenstände“ kontrolliert und mögliche Mängel bereits in der Entstehungsphase festgestellt werden.

Bauabschnitte:

  • Rohbaufertigstellung Kellergeschoss
  • Rohbauabnahme nach Richten des Dachstuhls
  • Ausbauarbeiten zur Herstellung der luftdichten Gebäudehülle (Kontrolle der Wärmedämmung sowie der Dampfbremsfolie)
  • Rohinstallation Heizung, Sanitär, Lüftung vor Estricheinbringung
  • Vorbegehung zur Hausübergabe mit Auftraggeber
  • Förmliche Hausübergabe mit dem Bauträger


Einzelinspektionen

  • Wenn während einer Baumaßnahme Zweifel an der fachgerechten Ausführung bestehen
  • Kontrollen einzelner Bauabschnitte, Einzelinspektionen und Mitwirkung bei der Abnahme


BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Die Bauverträge der Hausbaufirmen werden von uns aus technischer Sicht auf Vollständigkeit überprüft. Fehlende Angaben zur Ausführungsqualität und oder zum Leistungsumfang werden von uns hinterfragt um unliebsame Überraschungen nach dem Vertragsabschluss zu minimieren.

Sichtung der Vertragsunterlagen bei rechtzeitiger Beauftragung vor Vertragsabschluss (keine Rechtsberatung)

Es sollten „technisch wichtige Bautenstände“ kontrolliert und mögliche Mängel bereits in der Entstehungsphase festgestellt werden.

Empfehlenswert sind 5-6 Ortstermine während der Bauphase.

Schriftliche Text-; Fotodokumentation der Baustellentermine in Form von digitalen Protokollen (pdf-Datei) –

Mit unseren Bauzustandsfeststellungen in digitaler Form können sie das Gespräch, mit Ihrem Hausbauunternehmen und oder Handwerker, selbstbewusst angehen und ihre Anliegen/ Forderungen leichter durchsetzen.

Welcher Bauherr kann beurteilen ob bspw. die Dämmung am Keller oder im Sockelbereich der Bodenplatte auch wirklich die richtige ist?

Eine technisch anerkannte Regel liegt vor, wenn sie in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt ist, feststeht, sowie durchweg bekannt und aufgrund der praktischen Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt ist.

Wenn in der Planung und Ausführung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird, sollte der Bauherr über die Risiken und Gefahren eines solchen Vorgehens aufklärt werden damit dieser das Für und Wider sorgfältig abwägen kann. Das gilt unabhängig davon, ob die Abweichung durch einen Wunsch des Bauherrn bedingt ist oder auf einem Vorschlag des Planers beruht.

Die Bauabnahme, die gern auch mit dem Ausdruck „Hausübergabe“ umschrieben wird gehört zu den wichtigsten Rechtsakten beim Hausbau.  Mit der Bauabnahme geht eine Änderung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Bauherren und dem beauftragten Bauunternehmen einher. Nehmen Sie während der Hausübergabe Bauleistungen vorbehaltlos ab treten damit folgende Rechtswirkungen ein:

  • Fälligkeit der vollständigen Vergütung
  • Beginn der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist
  • Gefahrenübergang der fertiggestellten Leistungen
  • Umkehr der Beweislast